Was ist KoKoRU?
Konfessionell-kooperativere Religionsunterricht ist eine Möglichkeit für Schulen, Religionsunterricht anzubieten und zu organisieren. Seit dem Schuljahr 2018/19 können Schulen für die Primarstufe und Sekundarstufe I auf Antrag evangelische, katholische und interessierte Schüler:innen gemeinsam in einer Lerngruppe unterrichtet.
Sie wollen kokoRU an Ihrer Schule einführen?
Dann ist die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung Typ A, die von je einer evangelischen und katholischen Lehrkraft unterrichtet wird, verbindlich. Wir bieten eine Schulung im Herbst an. Im Anschluss beraten die Gremien der Schule über die Einführung, erstellen die Fachschaften einen Arbeitsplan, stellt die Schulleitung bis zum 31.01. des Folgejahres einen Antrag an die Bezirksregierung.
Sie haben kokoRU bereits eingeführt?
Wenn der Antrag genehmigt wurde, nehmen alle noch nicht geschulten Kolleg:innen der Fächer Evangelische und Katholische Religionslehre an einer Fortbildungsveranstaltung Typ B teil. Auch diese Fortbildung ist obligatorisch für Schulen, die ihren Antrag auf KoKoRU entfristen lassen wollen.
Information und Anmeldung obligatorische Veranstaltung Typ B
Welcher Unterschied besteht zwischen Typ-A- und Typ-B-Veranstaltungen?
Typ-A-Fortbildungen sind obligatorisch für die Antragstellung bei der Bezirksregierung Düsseldorf.
Inhaltliche Schwerpunkte befassen sich mit den Themen:
- Konfessionssensibel unterrichten – Voraussetzungen und Perspektiven
- Einführung in Didaktik und Methodik des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichtes
- Entwicklung eines schulinternen konfessionell-kooperativen Curriculums
Typ-B-Fortbildungen sind obligatorisch für die dauerhafte Durchführung von KoKoRU an Ihrer Schule.
Inhaltliche Schwerpunkte befassen sich mit den Themen:
- Konfessionssensibel unterrichten – Voraussetzungen und Perspektiven
- Einführung in Didaktik und Methodik
- Arbeit an und Ausarbeitung von konkreten Unterrichtsbeispielen